Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Schadenersatzanspruch wegen Verzug mit teilweiser Freigabe von Gewährleistungsbürgschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Schadensersatz wegen Verzuges mit der Erfüllung des Anspruchs auf teilweise Freigabe der Gewährleistungsbürgschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadenersatzanspruch wegen Verzug mit teilweiser Freigabe von Gewährleistungsbürgschaft
- rechtsportal.de
BGB § 764 Abs. 1
Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Schadensersatz wegen Verzuges mit der Erfüllung des Anspruchs auf teilweise Freigabe der Gewährleistungsbürgschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.10.2012 - 20 O 368/11
- OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
- BGH, 26.03.2015 - VII ZR 92/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Sind in einem Bauvertrag Vertragsklauseln weitgehend allgemein und abstrakt gehalten, so spricht der erste Anschein dafür, dass sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert sind (BGH NJW 2004, 502; BGH BauR 2004, 841 unter II. 1.a).Dann spricht der erste Anschein dafür dass sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert sind (BGH NJW 2004, 502; BGH BauR 2004, 841 unter II. 1.a).
Der Anschein wird wegen der auf die konkrete Klausel bezogenen Betrachtungsweise nicht dadurch widerlegt, dass der Vertrag in Teilen individuelle Regelungen enthält (BGH NJW 2004, 502, 503; BGHZ 118, 229, 238).
- BGH, 06.12.2007 - VII ZR 125/06
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Eine gegenteilige Auffassung wird entgegen der Meinung der Beklagten auch nicht in dem in NJW-RR 2008, 401 veröffentlichen Urteil des Bundesgerichtshofs vertreten, denn diese Entscheidung betrifft allein die Regelung des § 320 Abs. 2 BGB, der eine Unterausnahme zum allgemeinen Zurückbehaltungsrecht statuiert.Der Bundesgerichtshof hat allein für einen Sicherheitseinbehalt von 5 % der Vergütung (Barsicherheit) in NJW-RR 2008, 401 = BauR 2008, 510 entschieden, dass sich der Teil, den der Auftraggeber zurückbehalten darf, danach bestimmt, in welcher Höhe er von seinem Leistungsverweigerungsrecht aus den §§ 320, 641 Abs. 3 BGB Gebrauch machen darf.
- BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Liegen Vertragsbedingungen in gedruckter oder sonst vervielfältigter Form vor, so spricht der erste Anschein für eine Vorformulierung (BGHZ 118, 229, 238).Der Anschein wird wegen der auf die konkrete Klausel bezogenen Betrachtungsweise nicht dadurch widerlegt, dass der Vertrag in Teilen individuelle Regelungen enthält (BGH NJW 2004, 502, 503; BGHZ 118, 229, 238).
- BGH, 26.02.2004 - VII ZR 247/02
Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer unbefristeten, unwiderruflichen, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Sind in einem Bauvertrag Vertragsklauseln weitgehend allgemein und abstrakt gehalten, so spricht der erste Anschein dafür, dass sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert sind (BGH NJW 2004, 502; BGH BauR 2004, 841 unter II. 1.a).Dann spricht der erste Anschein dafür dass sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert sind (BGH NJW 2004, 502; BGH BauR 2004, 841 unter II. 1.a).
- OLG München, 13.02.2007 - 9 U 4100/06
Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach Werkvertragsrecht; Hemmung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Denn das selbständige Beweisverfahren zu mehreren Mängeln hemmt die Verjährung nur so lange, als die Untersuchung des den Schadensersatzanspruchs begründenden Mangels betrieben wird, während es auf die Gesamtdauer des Verfahrens nicht ankommt (vgl. OLG München, NJW-RR 2007, 675 unter Rz 12). - BGH, 05.05.2011 - VII ZR 28/10
Bauvertrag: Zurückweisung eines untauglichen Angebots des Unternehmers zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Auf der Grundlage der hiernach anzunehmenden gleichen Eignung beider Sanierungsmöglichkeiten verbleibt es bei dem Grundsatz, dass der Unternehmer die Wahl zwischen mehreren gleichartigen Möglichkeiten hat, weil es grundsätzlich Angelegenheit des Unternehmers ist, wie er den vertragsgerechten Zustand herstellt; nur wenn Mängelbeseitigung lediglich auf eine bestimmte Weise möglich ist, ist er dazu verpflichtet, diese so vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil v. 5. Mai 2011 - VII ZR 28/10, NJW 2011, 1872, Juris Rdz. 17). - BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81
Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Die Entscheidung BGH BauR 1982, 579 betrifft unmittelbar die Höhe eines Zurückbehaltungsrechts in Bezug auf Werklohn. - BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12
Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Vielmehr muss die nachträgliche Änderung in einer Weise erfolgen, die es rechtfertigt, sie wie eine von vornherein getroffene Individualvereinbarung zu behandeln (BGH NJW 2013, 1431). - BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91
Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Zwar braucht der Auftraggeber eine Sicherheit im Sinne des VOB/B § 17 Nr. 1 VOB/B nicht herauszugeben, wenn die der Sicherheitsvereinbarung zugrunde liegenden Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind, er aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt hat (BGHZ 121, 168, 171;… vgl. auch Ingenstau/Korbion/Joussen, a.a.O., § 17 Abs. 8 Rz. 17). - OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
Nachweis von AGB: Reicht Vorlage von nur zwei Verträgen?
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12
Für die Absicht der Mehrfachverwendung genügt bereits die tatsächliche Verwendung bei einem weiteren Bauvorhaben (OLG Koblenz IBR 2012, 19).